Gesetze / Kriminallaufbahnverordnung
KrimLV§ 3 Gestaltung und Ämter der Laufbahnen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KrimLV%202009/3#abs-1 (1) Laufbahnen im kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst des Bundes sind
1.
die Laufbahn des gehobenen Kriminaldienstes und
2.
die Laufbahn des höheren Kriminaldienstes.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KrimLV%202009/3#abs-2 (2) Die zu den Laufbahnen gehörenden Ämter sowie die ihnen zugeordneten Amtsbezeichnungen ergeben sich aus der Anlage zu dieser Verordnung. § 9 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung bleibt unberührt.